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Ein wichtiges Thema ist das Nachtangeln an unseren Gewässern:
Mitglieder der Jugendgruppe dürfen nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen ein Nachtangeln an unseren Gewässern durchführen. Der Erwachsene kann ein Elternteil, oder ein Vereinsmitglied ab 21 Jahre sein. Das Nachtangeln hat sich auf die Zeit von 18:00 bis 05:00 zu beschränken.
In der letzten Zeit sind hier Verstöße bekannt geworden.
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