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Jugendliche zahlen keine Aufnahmegebühr
Ein Jugendlicher wechselt mit dem erreichen des 18ten Geburtstag in die Seniorenabteilung.
Der Beitrag erhöht sich nicht automatisch von 25,00 (plus beantragter Extras) Euro auf 89,00 Euro (plus beantragter Extras) Sollte sich der Ex Jugendliche in der Ausbildung befinden, dann beträgt der Beitrag 44,50 Euro (plus beantragter Sonderleistungen)
WICHTIG: Ab dem 18ten Lebensjahr besteht Arbeitsdienstpflicht!! Bei Nichteinhaltung werden 89,00 Euro fällig-
Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht bis 31.01 des Jahres eingegangen sein, erlischt die Mitgliedschaft. Der ESFV behält den Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrags !
Angelpapiere werden erst nach Zahlungseingang verschickt.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt bereits zum 15 Nov des Vorjahres. Dies ist notwendig weil der Verein die 6 Wochenfrist der Rückbuchung ausschliessen kann.
Wir leben von unseren Mitgliedsbeiträgen und können unseren Mitgliedern nur die Gewässer erhalten, wenn jeder seinen Beitrag leistet.
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